Informationen zur REACH-Verordnung

Die Abkürzung "REACH" steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien.

Hierbei handelt es sich um eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist und das bisherige Chemikalienrecht grundlegend harmonisiert und vereinfacht.

 

Bei unseren ausgelieferten Produkten handelt es sich um „Erzeugnisse", die nicht der Registrierungspflicht gemäß REACH-Verordnung unterliegen. Als Händler von „Erzeugnissen" ist unser Betrieb gemäß REACH-Verordnung ein sogenannter „nachgeschalteter Anwender" und unterliegt als solcher ebenfalls nicht der REACH-Registrierungspflicht.

Eine Registrierungspflicht der „nachgeschalteten Anwender" besteht nur bei Direkt-Importen von Stoffen oder Zubereitungen außerhalb der EU.

 

Dies ist bei unserem Unternehmen nicht der Fall. Wir können Ihnen aber versichern, dass wir gegenwärtig und künftig nur Roh-, Hilfs- und Veredelungsstoffe verwenden, die sich legal auf dem Markt befinden, also gemäß REACH-Verordnung ordnungsgemäß registriert sind.

 

REACH Verordnung

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